Wiederbewerbung
Bewerber, die beim ersten Versuch leider keinen Teilnahmeplatz erhalten haben, können sich innerhalb von 18 Monaten erneut bewerben und erhalten einen Wiederbewerberbonus (5 von 100 Punkten), werden beim neuen Auswahlverfahren also gegenüber Erstbewerbern bevorzugt. Dazu muss bei der Wiederbewerbung auf dem Bewerbungsformular das Feld "Wiederbewerbung" angekreuzt werden.
Alle Bewerber, die nicht zugelassen werden konnten, werden für die Dauer von 18 Monaten mit Name und Geburtsdatum bei uns gespeichert, um die Wiederbewerbung verifizieren zu können. Wenn sich der Name (z. B. durch Heirat) geändert hat, ist darauf gesondert hinzuweisen, damit die Wiederbewerbung geprüft werden kann. Wer für diese Dauer nicht gespeichert werden möchte, hat die Möglichkeit, der Schule mitzuteilen, dass er aus der Wiederbewerberliste gestrichen werden möchte.
Der Wiederbewerberbonus gilt nicht für Personen, die bereits einen Teilnahmeplatz erhalten, ihn aber nicht angenommen haben.
Unser Qualitätsversprechen
Die FJS legt großen Wert auf die höchste pädagogische und fachliche Qualität ihrer Lehre. Wie wir dieses Versprechen einlösen, lesen Sie hier.