Ausbildungsgebühren/ Sonstige Kosten
Ausbildungsgebühren
Zahlungsmodus | monatliche Raten | Rate pro Monat | Gesamtsumme |
---|---|---|---|
A | 6 | 350 EUR | 2.100 EUR |
B | 12 | 187 EUR | 2.244 EUR |
C | 24 | 100 EUR | 2.400 EUR |
Kosten für zusätzliche Module
Sie können auch mehr als neun Wahlpflichtmodule belegen. Dabei enstehen je nach Zahlungsmodus folgende Kosten:
Zahlung | monatliche Raten | Rate pro Monat | Mehrkosten je Modul |
---|---|---|---|
einmalig | - | - | 120 EUR |
Ratenzahlung | 6 | 20 | 120 EUR |
Ratenzahlung | 12 | 10 | 120 EUR |
Ratenzahlung | 24 | 5 | 120 EUR |
Prüfungsgebühren
Prüfung | Kosten |
---|---|
Abschlussprüfung | 250 EUR |
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Der Bundesfinanzhof hat in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 entschieden, dass bei beruflicher Veranlassung die gesamten Weiterbildungskosten als Werbungskosten von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer abzusetzen sind. Auch Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium und für eine Umschulungsmaßnahme können bei hinreichender beruflicher Veranlassung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich.
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Unser Qualitätsversprechen
Die FJS legt großen Wert auf die höchste pädagogische und fachliche Qualität ihrer Lehre. Wie wir dieses Versprechen einlösen, lesen Sie hier.